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Teilnahmebedingungen |
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1. Teilnahme Veranstalter der MINI² Deutschlandrundfahrt ist der MINI² e.V.. Die Deutschlandrundfahrt ist keine Rennveranstaltung und dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Der Weg ist das Ziel. Die Etappen werden in kleineren Gruppen absolviert. Es gilt striktes Überholverbot während der Etappenfahrten. Es gelten die Vorschriften der StVO - ausdrücklich hinsichtlich Sicherheitsabstand und Tempolimits - diese sind strikt einzuhalten. Selbstverständlich ist der Konsum von Alkohol und Drogen vor und während der Fahrt für Fahrer untersagt. Bei Nichtbeachtung droht unter Umständen der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Die Teilnehmer stimmen ausdrücklich und unwiderruflich der Kennzeichnung (Front- und Heckscheiben-Aufkleber) ihres MINIs als Deutschlandrundfahrt-Teilnehmerfahrzeug zu. Die Teilnehmer versichern, bei Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Teilnehmer erklären ausdrücklich und unwiderruflich ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Bildern und Filmaufnahmen, auf denen sie selbst und/oder ihr Fahrzeug abgebildet sind. 2. Leistungen Das Nenngeld berechtigt zur Teilnahme an den jeweils gebuchten Etappen und allen im Rahmen der Deutschlandrundfahrt organisierten Zusatzveranstaltungen. Der Preis beinhaltet ein Roadbook pro Etappe, die Kennzeichnung des Fahrzeugs und ggf. Zugaben oder Vergünstigungen bei einzelnen Etappen. Soweit Übernachtungen mitgebucht werden, ist die Abwicklung der Reservierung und Buchung im Nenngeld enthalten. Das Nenngeld beinhaltet z.B. ausdrücklich nicht: Kraftstoff, Verpflegung und Unterbringung. Die Buchungen von Übernachtungen über www.deutschlandrundfahrt.info wird lediglich abwicklungstechnisch im Auftrag der Teilnehmer gegenüber den Hotels durchgeführt und begründen kein Vertragsverhälnis zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter. Die Vereinnahmung und Weiterleitung von Hotelkosten erfolgen treuhänderisch, d.h. im Namen des Teilnehmers und auf Rechnung des jeweiligen Hotels. 3. Haftung Die Teilnahme an der Deutschlandrundfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens des Veranstalters und der Organisatoren. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadensersatzforderungen gegen den Veranstalter bzw. Organisator, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch die Abgabe Ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens dieser Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der deutschen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber dem Veranstalter, Organisator bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden aller Art auch immer die mit dem typischen Verkehrsrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeiten der "Parteien". |